HIV als Abschiebungshindernis

Eine HIV-Infektion kann ein Abschiebungshindernis (siehe Nationales Abschiebungsverbot) sein, weil es sich um eine schwere, lebensbedrohliche Krankheit handelt.
Ein Abschiebungshindernis wird festgestellt, wenn
- die Krankheit in Deutschland behandelt werden kann und
- es keine Behandlung im Herkunftsland gibt oder die Behandlung dort nicht bezahlt werden kann und
- die Krankheit ohne Behandlung sich in absehbarer Zeit erheblich verschlechtern und dann lebensbedrohlich werden würde oder zum Tod führen kann.
Dazu muss ein ärztliches Attest bei der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgelegt werden. Darauf müssen die Diagnose, der genaue Umfang der Behandlung und die notwendigen Medikamente angegeben werden. Der Arzt*die Ärztin muss außerdem erläutern, was genau passieren kann, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit gibt, und einschätzen, wie lange es dauern könnte, bis sich die Krankheit verschlechtert oder zum Tod führt.
Wird ein Abschiebungshindernis festgestellt, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis (siehe Nach der Anerkennung).