Flüchtlingsschutz

Wirst du in deinem Herkunftsland durch den Staat oder eine nichtstaatliche Organisation, durch eine Gruppe oder Privatleute politisch verfolgt, gibt es in Deutschland die Möglichkeit des Flüchtlingsschutzes.

Eine Verfolgung ist politisch, wenn sie sich auf eines der Merkmale der „Genfer Flüchtlingskonvention“ (GFK) bezieht: auf die politische Überzeugung, Nationalität, „Rasse“, Religion oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Hierzu gehört auch die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität – also, weil du lesbisch, schwul oder bisexuell und/oder trans* (LGBT) bist.

Bei einer Verfolgung durch den Staat aufgrund deiner sexuellen Orientierung kommt es in der Regel darauf an, dass deine Homosexualität durch Gesetze verfolgt wird, die eine Haftstrafe vorsehen. Wichtig ist auch, dass diese Gesetze angewendet werden. Sollten dich Privatpersonen wegen deiner sexuellen Orientierung verfolgen, kommt es darauf an, ob dich die staatlichen Behörden davor schützen (weitere Informationen hier).

Um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu bekommen, musst du einen Asylantrag stellen.

Du kannst auch Flüchtlingsschutz erhalten, wenn du über ein sogenanntes sicheres Drittland nach Deutschland gereist bist.

Wenn du aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommst (EU-Staaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), gehen die deutschen Behörden davon aus, dass du eigentlich nicht verfolgt wirst. In diesen Fällen musst du glaubhaft machen, dass es bei dir tatsächlich anders ist.